Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung für Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes "Zeller Quellstollen" (19.12.2023)

Das Wasserversorgungsunternehmen Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH hat beim Landratsamt Würzburg, Untere Wasserrechtsbehörde, Unterlagen zur Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes "Zeller Quellstollen" eingereicht. Das bestehende Wasserschutzgebiet soll erweitert und neu festgesetzt werden und sich künftig über Grundstücke der folgenden Städte, Märkte, Gemeinden und gemeindefreien Gebiete erstrecken: Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Höchberg, Irtenberger Wald, Leinach, Uettingen, Waldbrunn, Zell a. Main sowie Würzburg.

Die Unterlagen zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes "Zeller Quellstollen" werden für den Zeitraum vom 08.01.2024 bis zum 07.02.2024 im Rathaus Waldbrunn, Hauptstraße 2, Raum Empfang im EG, während folgender Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und Donnerstag 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

ausgelegt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Unterlagen zum Wasserschutzgebiet können zusätzlich auf der folgenden Homepage des Landratsamtes Würzburg eingesehen werden:

www.landkreis-wuerzburg.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Bekanntmachungen

 

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