Vorbemerkung
Die Gemeinden Eisingen, Greußenheim, Hettstadt, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn verfügen über einen rechtskräftigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan gemäß § 204 BauGB für den sachlichen Teilbereich der Darstellung von Sondergebieten für Windkraftanlagen in der Fassung vom 04.12.2003, ergänzt am 08.04.2004 und 28.10.2005. Eine 1. Änderung wurde begonnen, aber nicht abgeschlossen.
In der Fortschreibung des Regionalplans (12. Verordnung zur Änderung des Regionalplans vom 13. Dezember 2016, Kap B X „Energieversorgung“, Abschnitt 5.1 „Windkraftnutzung“) wurde mit dem Inkrafttreten am 23. Dezember 2016 innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gemeinsamen Flächennutzungsplanes ein Vorranggebiet (WK 14) sowie ein Vorbehaltsgebiet (WK 31) nordwestlich von Greußenheim aufgenommen, ein Vorranggebiet am „Ameisenberg“ in der Gemeinde Greußenheim gestrichen und das Vorranggebiet WK 18 an der nördlichen Gemeindegrenze zu Leinach in der Gemeinde Hettstadt in der Flächenausdehnung reduziert.
Die in Regionalplänen nach Art. 21 BayLplG festgelegten Ziele sind verbindliche Vorgaben für die gemeindliche Bauleitplanung, für die eine Anpassungspflicht der örtlichen Bauleitplanung besteht, die mit dieser 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans vorgenommen wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.