Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude im Freistaat beflaggt - oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger. Die Beflaggungstage sind auch den Gebietskörperschaften und den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen. Festgelegt sind sie in einer Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2001, zuletzt geändert im Jahr 2005.
Hier können Sie das Informationsschreiben der Regierung von Unterfranken herunterladen.